Streitbeilegung

Meine Erfahrung ist Ihre Sicherheit.

Was können wir für SIE tun, wenn bereits ein Streit aus­ge­bro­chen ist?

Es beginnt mit einer Uneinigkeit.
Je früher darauf eingegangen wird, desto leichter die Lösung.

  • Frühe Streitbeilegung
  • Manche Uneinigkeit ist schwer zu vermeiden, sie entsteht, weil …
    … es Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages Vertragsauslegungen gibt,
    … es Änderungen bei der Auftragserfüllung gegeben hat,
    … es unterschiedliche Auffassungen über die Auftragserfüllung gibt, u.a.m.
  • Damit wird ein vertrauliches, unparteiisches Verfahren sichergestellt, es ermöglicht eine weitgehende Gesichtswahrung und einen Fortbestand der Geschäftsbeziehung. Es ist ergebnisorientiert, kostengünstig und bringt meist eine höhere Wahrscheinlichkeit einer schnellen und gütlichen Einigung.

  • Oftmals ist Zusammenwirken von Rechtsanwälten und Sachverständiger sinnvoll.

  • Inhalte von Schiedsgutachten können
    … eine Leistungsüberprüfung,
    … eine Ausführungsüberprüfungen u. a. zum Inhalt haben.

  • Die eigentliche Streitbeilegung erfolgt dabei durch die Streitparteien aufgrund des Gutachtens selbst. Kann diese Einigung dennoch nicht erzielt werden, kann (außergerichtlich) ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht angerufen werden.

Die erste Chance ist vertan!
Was kann nun eine Lösung sein?

  • Schiedsgutachten (Außergerichtliche Streitbeilegung)
  • … stellt ein vertrauliches, unparteiisches Verfahren sicher
  • … ermöglicht weitgehende Gesichtswahrung und einen Fortbestand der Geschäftsbeziehung

  • … ist ergebnisorientiert, kostengünstig und bringt

  • meist eine höhere Wahrscheinlichkeit einer schnellen und gütlichen Einigung bei Meinungsverschiedenheiten.

  • Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch …
  • … einen Einzelschiedsgutachter

  • … ein Schiedsgericht mit einem Einzelschiedsrichter und zwei Schiedsgutachter

  • … einem Dispute Board mit 3 Schiedsrichtern und min. 2 Schiedsgutachtern

Eine Auseinandersetzung kann auch ganz andere Gründe haben, wie …

  • … unterschiedliche Auffassungen über Werte
    • Wert des Unternehmens und Bestände aller Art in Abhängigkeit vom Bewertungszweck
  • … sowie über Vorgehensweisen
  • … und Vertragsauslegungen
    • vereinbarte Soll-Leistung sowie deren Beurteilung unklar
  • …Verweigerung der Finanzierung
    • Investitionsprojekt für den Finanzierer zu wenig beurteilbar
  • …Uneinigkeit hinsichtlich Produkt- und Produktionssicherheit
    • Darf das Produkt in der angebotenen Form in Verkehr gebracht werden?
    • Ist die Produktion technisch und ablauforganisatorisch in der Lage, das Produkt sicher herzustellen?
  • …Uneinigkeit zu Arbeitsbedingungen, Klima und körperliche sowie psychische Belastungen
    • Inwieweit sind die vorherrschenden Bedingungen sowie die Belastungen zumutbar
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    Kontaktieren Sie mich noch heute, damit Sie eine neutrale Grundlage für eine Einigung haben.

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