Wo CE draufsteht muss CE nicht drin sein!
Stolpersteine beim Inverkehrbringen neuer Produkte
Bei jeder Maschine und bei vielen anderen Produktion muss heute eine Konformitätserklärung mitgeliefert werden. CE zeigt die Einhaltung von Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz an.

Die Einhaltung der harmonisierten Normen ist ein Teil der CE-Erklärung. Der weitaus wichtigere Teil ist die Risikoanalyse und die Technische Dokumentation. Diese verlangt als ersten Schritt die Festlegung der Systemgrenzen. Bei einer Lieferung eines Handhabungssystems als Ergänzung zu einer Maschine ist das schon nicht mehr so klar: Gilt die Systemgrenze „nur“ für das Handhabungssystem, oder für die gesamte Maschine? Und wer ist für was verantwortlich? Sicher ist, dass letztlich eine Risikoanalyse für die gesamte Maschine gemacht worden sein muss. Dabei müssen alle Gefahren bis auf das Restrisiko durch geeignete Maßnahmen ausgemerzt werden, und das Restrisiko ist in einem Betriebshandbuch zu vermerken und durch geeignete Gefahrenhinweise am Investitionsgegenstand anzubringen (Je nach Restrisiko ist eine periodische Unterweisung des Bedienungspersonals nachzuweisen). Erst danach darf die Konformitätserklärung ausgestellt werden. Da die endgültige Risikoanalyse (ausgenommen bei Standardmaschinen) aber erst unmittelbar vor der Abnahme erstellt werden kann weist jedes Datum auf der Konformitätserklärung vor der Risikoanalyse auf ein ungültiges Zertifikat hin.